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Restaurant oder Gaststätte eröffnen trotz Insolvenz
Da die Frage öfters gestellt wird, haben wir ein wenig für Sie recherchiert:
Selbständigkeit trotz Privatinsolvenz? So geht es.
Viele setzen die Privatinsolvenz mit der geschäftlichen Insolvenz gleich. Das ist ein Irrtum. Beides hat nichts miteinander zu tun. Einige von Ihnen gehen in das private Insolvenzverfahren trotz ausgeübter Selbständigkeit.
Um den Schuldner zu motivieren, hat der Gesetzgeber einiges getan. So wird die Pfändungsfreigrenze anders berechnet als bei Arbeitnehmern. Einmal erhalten Sie die Einnahmen bis zur Freigrenze und alles über der Pfändungsgrenze wird dem üblichen Durchschnittsverdienst in der jeweiligen Branche entgegen gesetzt. Verdienen Sie mehr, so können Sie diesen Mehrverdienst behalten. Einbehalten und an den Gläubiger abgeführt, wird nur der Durchschnittsverdienst. Die Werbungskosten orientieren sich an den Werten, die das Finanzamt anerkennt. Somit ist eine Selbständigkeit während der Privatinsolvenz durchaus lohnend.
Sie können also trotz Privatinsolvenz selbständig sein oder ein Geschäft gründen. Der einzige Haken an der Geschichte sind Ihre Eintragungen in der SCHUFA, wegen derer Sie sicher keine Kredite erhalten werden.
Das bedeutet für Sie, Sie müssen Ihren Einstieg in die Geschäftswelt sorgfältiger planen, als ein Hartz IV-Empfänger und vor allem eventuell ungewöhnliche Wege einschlagen, um schließlich erfolgreich zu sein.
Versichern Sie sich, dass Ihre Familie tatsächlich hinter Ihren Plänen steht, denn die Familie wird in der ersten Zeit Ihr einziger Rückhalt und Ressource sein, auf die Sie unbedenklich zurückgreifen können.
Überlegen Sie genau, ob Ihr Plan eine wirkliche Alternative zu geregelter Arbeit ist. Immerhin sind Sie bei dem Antrag auf Restschuldbefreiung eine Verpflichtung zur Bemühung um zumutbare Arbeit eingegangen. Das heißt für Sie, bevor Sie irgendeinen Schritt in Richtung Selbständigkeit wagen, nehmen Sie Ihr schlüssiges Konzept oder noch besser den Businessplan und legen Sie Ihre Idee dem Treuhänder vor. Segnet dieser Ihren Plan als aussichtsreich ab, können Sie alles Weitere für Ihren neuen Berufsweg starten. Sollte der Treuhänder Bedenken haben, dann nehmen Sie diese Befürchtungen als mögliche Unsicherheiten in Ihrem Plan und arbeiten diese auf.
Grundsätzlich benötigen Sie zu allererst die Zustimmung Ihres Treuhänders zur Selbständigkeit. Sonst kann Ihnen die Restschuldbefreiung versagt werden.
Quelle: http://privatinsolvenz.org/selbstaendigkeit-trotz-privatinsolvenz
Dazu vielleicht noch eine Anmerkung:
Der Einstieg in die Gastronomie ist nicht einfach. Oft wird einem vorgespielt, dass man auch ohne Kenntnisse großen Erfolg haben kann. Das natürlich "möglich", aber leider nicht die Regel. 70% aller Gastronomie-Eröffnungen schliessen wieder nach maximal 2 Jahren. Übrig bleiben oft horrende Schulden und die Tatsache, dass man gescheitert ist. Sie sollten VOR dem Einstieg so viel Kapital auf der Seite haben, dass Sie diese 2 Jahre gänzlich OHNE Einnahmen aus dem Betrieb auskommen können. Wenn dies der Fall ist, dürfen Sie aber immer noch KEINE Fehler zu Beginn machen.
Schauen Sie sich einmal unsere Gastronomie-Checkliste an. Dort finden Sie die Punkte, die ausserordentlich wichtig sind. Guten Start!
Die sehen wirklich sehr gut aus, gute...
NIcht schlecht ! Herzlichen glückwun...
Wenn eine Domain ganz neu ist, dauert...