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Rauchen bei Veranstaltung Nichraucherschutzgesetz im Saarland
Rauchen bei Veranstaltung
Nichraucherschutzgesetz im Saarland
Aus aktuellem Anlass haben wir die rechtlichen Hintergründe für Sie zusammengetragen, im Besonderen hinsichtlich geschlossenen, privaten und/oder Firmenfeiern.
Darf bei der Betriebsfeier geraucht werden? Wie sieht es mit dem Nichtraucherschutz in (Fest-) Zelten aus? Darf bei geschlossenen Veranstaltungen, die außerhalb eines Restaurants z.B. in einer angemieteten Veranstaltungshalle geraucht werden?
Wir zeigen Ihnen auf unserer Homepage einige Veranstaltungsräumlichkeiten im Saarland. Diese sind keine öffentlichen Gebäude, keine Restaurants, Gastronomie, Gaststätten, Schank- und Speisegaststätten, Bars, Diskotheken, Kneipen oder Cafés im eigentlichen Sinn. Wie sieht es in diesen Räumlichkeiten mit dem Rauchen aus?
Der Grundgedanke des Nichtraucherschutzgesetzes ist es die Nichtraucher, insbesondere Kinder und Jugendliche zu schützen.
Es darf grundsätzlich nicht mehr geraucht werden in allen öffentlich zugänglichen Räumen, das schließt auch städtische Veranstaltungsgebäude mit ein (z.B. das E-Werk in Saarbrücken, Sporthallen, Gemeindesäle…), und alle gemeindlichen und kirchlichen Räume, die als Veranstaltungsraum genutzt werden.
Aufgrund einer einstweiligen Verfügung darf lediglich in Gaststätten, die kleiner als 75 qm sind und in denen kein Essen angeboten wird sowie in Nebenräumen von Gaststätten geraucht werden.
Wie verhält es sich denn, wenn wir unser Firmen/Betriebsfest im Zelt feiern?
In öffentlich zugänglichen Festzelten darf grundsätzlich nicht mehr geraucht werden.
Und wenn meine Feier in den eigenen Räumen (z.B. in meiner Firmenhalle) stattfindet?
Ist die Feier privat, dürfen Sie tun, was Sie wollen.
Ist die Feier ein Firmenfest, dann gilt hierzu der Paragraph § 5 der Arbeitsstättenverordnung und der sagt, dass der Arbeitgeber für die Gesundheit der Mitarbeiter verantwortlich ist, denn es handelt sich bei einer Veranstaltung im Hause des Betriebes um einen Teil des Arbeitsplatzes. Am Arbeitsplatz allerdings gilt schon seit 2002 ein generelles Rauchverbot.
Wir bieten Ihnen aber für die kommende herbstliche Jahreszeit als Smoking-Meetingpoint Raucherzelte an, gerne auch beheizt. Bei Fragen rufen Sie uns jederzeit an. Tel.: 06849-8361
Quelle: http://www.partymanager.de/news/newsdetail/datum/2010/08/25/rauchen-bei-veranstaltung/
Die sehen wirklich sehr gut aus, gute...
NIcht schlecht ! Herzlichen glückwun...
Wenn eine Domain ganz neu ist, dauert...